Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Enerlabs GmbH für die Nutzung der e:suite.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Enerlabs GmbH (nachfolgend „Enerlabs“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Nutzung der Software Enerlabs Suite (nachfolgend „Software“ oder „e:suite“), sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Enerlabs stellt dem Kunden die Software Enerlabs Suite als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Die e:suite ist eine Portallösung für die Energiebranche und besteht aus auswählbaren und zubuchbaren Modulen.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Vertrag über die Nutzung der Software kommt durch die Annahme des Angebots von Enerlabs durch den Kunden zustande.
3.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, einzelne Module der e:suite auszuwählen und hinzuzubuchen.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Die Lizenz zur Nutzung der Software hat eine Laufzeit von einem Jahr.
4.2. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
4.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Nutzungsrechte
5.1. Enerlabs räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Laufzeit des Vertrags zu nutzen.
5.2. Der Kunde darf die Software nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1. Die Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Enerlabs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7. Gewährleistung
7.1. Enerlabs wird die übernommenen Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der Technik durch qualifizierte Mitarbeiter ausführen.
7.2. Enerlabs gewährleistet, dass die von ihr für den Kunden entwickelte Software den vereinbarten und in dem Anforderungsdokument festgelegten Anforderungen entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
7.3. Ist ein Mangel auf das im Anforderungsdokument niedergelegte Anforderungsprofil oder auf Forderungen des Kunden zur Ausführung der vertraglichen Leistung zurückzuführen, so ist Enerlabs von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
7.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme.
7.5. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt wurden, hat der Kunde Enerlabs unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu melden; die Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Für veränderte Software entfällt, sofern die Software nicht von Enerlabs geändert wurde, die Gewährleistung, es sei denn, dass die Mängel erkennbar nicht auf die Änderung zurückzuführen sind.
7.6. Der Kunde stellt Enerlabs auf Aufforderung sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die Enerlabs zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Enerlabs wird mit der Mängelbeseitigung unverzüglich beginnen, mehrere Nachbesserungsversuche sind zulässig.
7.7. Gelingt es Enerlabs innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht, die vorhandenen Mängel zu beseitigen, so ist der Kunde berechtigt, Enerlabs eine angemessene Frist zu setzen, mit dem Hinweis darauf, dass er nach Ablauf dieser Frist die Mängelbeseitigung ablehne. Sind nach Ablauf dieser Frist die Mängel nicht behoben, so kann der Kunde entweder vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung entsprechend herabsetzen.
8. Zurückbehaltungsrechte
8.1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Verfügbarkeit und Wartung
9.1. Enerlabs bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, garantiert jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden (in Form der Zahlung der Vergütung) haben wir unverzüglich zu erstatten.
9.2. Enerlabs behält sich das Recht vor, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Software führen können. Enerlabs wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig informieren.
10. Haftung
10.1. Enerlabs haftet unbeschränkt für zugesicherte Eigenschaften und bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Enerlabs nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.3. Eine weitergehende Haftung von Enerlabs ist ausgeschlossen.
11. Höhere Gewalt
11.1. Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Enerlabs durch ein nicht von Enerlabs zu vertretendes Ereignis wie beispielsweise höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Arbeitskampf oder Streik, Pandemie, Behördliche- oder Regierungsmaßnahmen, Unterbrechung der Stromversorgung oder Datenfernübertragung oder Störungen des Datenübertragungsnetzes und dessen Einrichtungen wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so ist Enerlabs berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtung um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung aufgrund oben genannter Ereignisse wird Enerlabs von der Verpflichtung zur Erfüllung frei.
12. Nutzung von Software anderer Hersteller und Open-Source-Lösungen
12.1. Die Software Enerlabs Suite enthält Komponenten folgender Drittanbieter- und Open-Source-Software:
• Spotfire von CSG, ehemals TIBCO (Lizenzbestimmungen: Spotfire Lizenzbedingungen)
• Python (Lizenzbestimmungen: Python Lizenzbedingungen)
• Java und JavaScript (Lizenzbestimmungen: Oracle Java SE Lizenzbedingungen, OpenJDK Lizenzbedingungen)
• PostgreSQL (Lizenzbestimmungen: PostgreSQL Lizenzbedingungen)
12.2. Für die Nutzung dieser Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Hersteller bzw. der Open-Source-Communities. Diese Lizenzbestimmungen sind auf den jeweiligen Webseiten der Hersteller bzw. der Open-Source-Communities einsehbar.
12.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzbestimmungen der Drittanbieter- und Open-Source-Software einzuhalten.
13. Data Preparation und Implementierung
13.1. Beim Erwerb der Software sind nahezu immer Dienstleistungen zur Data Preparation und Implementierung der Kundendaten notwendig.
13.2. Diese Dienstleistungen werden individuell nach Datenlage und Anforderungen des Kunden vereinbart und berechnet. Der Umfang und die Kosten dieser Dienstleistungen werden im Rahmen der Projektplanung festgelegt.
14. Datenschutz
14.1. Enerlabs verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Nähere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von Enerlabs enthalten.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
15.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Enerlabs.
Stand: Juli 2024